Der Bundesrat hat die Überarbeitung des Führerscheins am 14.12.2018 validiert. Die wichtigsten Änderungen sind die Verkürzung des Phase-2-Trainings, die Möglichkeit, ein manuelles Fahrzeug mit automatischem Führerschein zu fahren, und die Möglichkeit, eine Katze zu beantragen. B bereits ab 17 Jahren.

Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Andere Modifikationen

Hier ist eine kurze Liste der anderen Änderungen, die Teil dieser Führerscheinprüfung sind:

  • Personen können die unbegrenzte Moto A-Lizenz nicht mehr direkt erwerben. Sie müssen zunächst mindestens zwei Jahre lang eine auf 35 kW begrenzte Kategorie A halten.
  • Die Schweizer Kategorien werden mit den in der EU geltenden Kategorien harmonisiert. Upgrade des Mindestalters für die verschiedenen Kategorien.
  • VKU Kurs und Motorradtraining sind unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für erfolgreiche theoretische und praktische Prüfungen.
  • Inhaber von blauen Genehmigungen müssen diese bis spätestens 31. Januar 2024 gegen eine Genehmigung in Kreditkartengröße eintauschen.

Mehr Informationen :

Bundesratsverordnung

OFROU OPERA-3